Fachanwalt für Verkehrsrecht

RA Jürgen Hoepffner

Es ist schnell passiert:

Eine kleine Unachtsamkeit. Eine Unachtsamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers. Gedankenlosigkeit - und eine rote Ampel überfahren. Ein Verkehrsunfall auf schneeglatter Fahrbahn.

Die Rechtssprechung ist oft verzwickter als Sie denken. Wussten Sie, dass die Rechtssprechung Ihnen den gesamten Schadensersatz nur dann zuspricht, wenn Sie als so genannter "idealer Fahrer" am Straßenverkehr teilnehmen. Dann ist es schon mal schnell passiert, dass man Ihnen ein Mitverschulden oder gar ein Alleinverschulden an einem Verkehrsunfall anlastet.

Verkehrsunfälle sind auch oft mit Bußgeldverfahren verbunden. Jeder kennt die Angst der Verkehrsteilnehmer, zu viele Punkte zu sammeln und letzten Endes den Führerschein los zu werden.

Auch hier ist die kompetente Hilfe des Fachanwalts für Verkehrsrecht gefragt. Oft vermeidet man durch eine geschickte Verteidigung Punkte in Flensburg, selbst dann, wenn man keineswegs "unschuldig" ist.

Jeder kennt auch die Problematik, wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist und sich die Führerscheinbehörde weigert, nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Auch dann hilft der Fachanwalt für Verkehrsrecht, sei es in einem Streit mit der Führerscheinbehörde, sei es durch Mithilfe und Anleitung, wie beim MPU-Test, optimale Erfolge zu erzielen.

Selbst dann, wenn man vom Fachanwalt für Verkehrsrecht den Rat erhält, es bei einem bereits verhängten Bußgeld zu belassen, ist damit viel erreicht. Unnötiger Ärger und Kosten werden vermieden.