Fachanwalt für Strafrecht

RA Jürgen Hoepffner

Strafverteidigung kann jeden betreffen

Sie glauben, Sie haben hiermit nichts zu tun? Sie gehen davon aus, dass ein Strafverteidiger für Sie auf jeden Fall überflüssig ist?

Es ist schnell geschehen. Man gerät in eine Situation , die man nicht überblickt und steht plötzlich als Beschuldigter in einem Strafverfahren da, ohne dass man etwas hierfür kann.

Nur mit einem Fachanwalt für Strafrecht sind Sie auf der sicheren Seite. Mit langjähriger Erfahrung wird der Strafverteidiger die besten Mittel, Wege und Taktiken finden, wie Sie unbeschadet aus Ihren Problemen herausfinden.

Aber auch dann, wenn das Gewissen nicht so ganz rein ist, ist in einem Strafverfahren die Verteidigung durch einen Strafverteidiger unumgänglich.

Es wird sich für Sie rentieren:

- Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis wird oft vermieden
- Es ist sicherlich von großer Bedeutung, ob die Geldstrafe € 2.000,00 oder
  € 1.000,00 beträgt
- Oder ist es unbedeutend, ob die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, zwei Jahre,
  vier Jahre oder acht Jahre dauert?

Sichern Sie sich unsere Kompetenz, wir machen das Beste aus Ihrer Situation.